Auf verschiedenen Webseiten kann man zum Erwerb der angebotetenen Produkte den Dienst "Online-Überweisung", der von der Telekom angeboten wird, nutzen. Um die Transaktion durchzuführen, ist jedoch die Eingabe der PIN erforderlich.
Wer den Telekom-Bezahldienst nutzt und unter Eingabe seiner PIN eine Zahlung tätigt, verstößt gegen die Sorgfaltspflicht, denn er darf seine PIN keinem Dritten zugänglich machen.
Weitere Berichte dazu
bei heute.de und
im Law-Blog.