Heute entschied das BverfG über das staatliche Monopol bei Sportwetten. Das Echo in der Presse ist ...sagen wir mal, uneinheitlich. Je nachdem, wo man nachliest, ist das Wettmonopol mal Grundgesetz-konform, mal nicht:
Einerseits:
n-tv.de: Das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten bleibt grundsätzlich zulässig
Netzeitung: Bundesverfassungsgericht hat das staatliche Monopol auf Sportwetten im Grundsatz bestätigt
Andererseits:
FAZ.net: Das staatliche Monopol auf Sportwetten ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der bisherigen Form grundgesetzwidrig
SpOn: Das staatliche Monopol für Sportwetten ist in seiner gegenwärtigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
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